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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Projektförderung im kulturellen Bereich sowie nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes
(vom 26. Februar 2008)
Antragsschluss: jeweils der 15. November
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Richtlinien (PDF, 33KB)
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Antrag (DOC, 57KB)
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Projektförderung der Kinder- und Jugendkunstschulen in Mecklenburg-Vorpommern
(vom 24. Februar 2006) |
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Richtlinie inkl. Antrag (PDF, 71KB) |
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Musikschulen
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Richtlinien (PDF, 14KB)
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Antrag (DOC, 62KB) |
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Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung
von Denkmalen im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern
(vom 20.11.2007)
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Richtlinie (PDF, 18KB)
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Merkblatt (PDF, 24KB) |
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Richtlinie für die Bewilligung finanzieller
Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern
(vom 14.11.1994)
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Richtlinie (PDF, 24KB)
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Merkblatt (PDF,19KB)
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Arbeits-, Aufenthalts- und Reisestipendien
des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2008 |
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Ausschreibung
(PDF, 26KB) |
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Alle Anträge sind einzureichen beim:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Abteilung Kultur
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Tel.: (0385) 588 - 70 41
Fax: (0385) 588 - 70 87
e-mail: C.Wolff@kultus-mv.de |
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Zum Lesen der PDF-Dokumente
benötigen Sie den Acrobate Reader. Hier können Sie diese Software kostenlos
herunterladen:

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| Die Kulturstiftung des Bundes
fördert in zwei großen Bereichen:
Allgemeine
Förderung
Schwerpunktförderung
Informationen dazu erhalten Sie unter
www.kulturstiftung-des-bundes.de/.
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Der Bund und die Länder haben eine
Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste beim Kultusministerium des Landes
Sachsen-Anhalt eingerichtet. Sie ist zum einen mit der Dokumentation und
Recherche der nach dem Zweiten Weltkrieg verbrachten und verlagerten Kulturgüter
beauftragt. Ihre Aufgabe ist zum anderen die während der
nationalsozialistischen Gewaltherrrschaft entzogenen Kulturgüter, insbesondere
aus jüdischem Besitz, mit dem Ziel der Rückgabe aufzufinden. Weitere Informationen
erhalten Sie unter www.lostart.de.
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Fördermöglichkeiten
durch die EU
Programm
"Kultur"
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"Europa
fördert Kultur" |
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KULTUR-Programm (2007-2013)
Das spartenübergreifende KULTUR-Programm (2007-2013) der EU dient der
Förderung der transnationalen Kooperation von Kultureinrichtungen, -organisationen,
-vereinen, Kommunen, Universitäten und anderen Trägern, die im kulturellen
Bereich aktiv sind. Es umfasst drei Förderbereiche: Kooperationsprojekte,
Betriebskostenzuschüsse und den Förderbereich Studien & Analysen.
Zur Zeit gibt es im Rahmen des Programms jedoch keine offenen Ausschreibungen.
Die nächste Ausschreibung für Kooperationsprojekte erscheint eventuell im
Frühsommer (Juni, Juli 2008). Die Einreichfrist wird dann voraussichtlich
im Oktober 2008 sein.
Weitere Informationen sowie Links zu den Originalunterlagen erhalten Sie
unter:
www.ccp-deutschland.de/ccp-foerder.htm
oder unter:
www.europa.eu.int |
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Projekte, die den Erhalt des kulturellen Erbes zum Ziel haben, können
wieder Anträge auf Zuschussförderungen beim Europäischen Programm "KULTUR
2000" einreichen. Gefördert werden größere Projekte ab einem Gesamtvolumen
von 100.000 Euro, die von Organisationen aus mindestens drei Ländern gemeinsam
durchgeführt und kofinanziert werden. Die Europäische Kommission übernimmt
dabei 50 bis 60% der Projektkosten. Es werden jedoch auch kleinere Projekte
aus der bildenden und darstellenden Kunst unterstützt sowie Projekte aus
den Bereichen Buch, Lesen und Übersetzung. Weitere Informationen erteilt
das Europäische Informationszentrum "Neue Wege Peene-Nord" in Ziethen,
Tel. 03971-211043.
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"S.T.E.P. beyond" - der neue Europäische Mobilitätsfonds der Europäischen
Kulturstiftung. Das Akronym S.T.E.P. steht für "Supporting Travel for
European Projects". Hier können einzelne Künstler und Kulturschaffende,
Kulturforscher, Kulturjournalisten und im kulturellen Kontext tätige Übersetzer
im Rahmen der Anbahnung von europäischen Kooperationsprojekten, die den
Richtlinien des Fonds entprechen, Reisekostenzuschüsse erhalten. Förderfähig
sind Reisen in Beitrittsländer sowie in deren östliche Nachbarländer.
Infos: www.eurocult.org
- "Programmes and Grants".
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Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung für die Länder
Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt fördert
überregionale Initiativen und Projekte aus allen Bereichen von Kunst und
Kultur einschließlich Denkmalpflege gemeinsam mit den regional zuständigen
Sparkassen. Nähere Informationen zu Förderrichtlinien, Antragsfristen, aktuellen
Projekten unter: www.ostdeutsche-sparkassenstiftung.de.
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Das Haus Lukas in Ahrenshoop lädt Künstler und
Künstlerinnen aus den Bereichen Bildende Kunst, Künstlerische Fotografie,
Literatur und Musik zu einem vier bis sechswöchigen Arbeitsaufenthalt in
die landschaftlich reizvolle Umgebung des Darß ein. Das Künstlerhaus bietet
den Stipendiaten neben der Unterbringung in komfortablen Appartments auch
die Möglichkeit, Arbeiten einem größeren Publikum vorzustellen. Autorenlesungen
und Ausstellungen bildender Künstler sind in Zusammenarbeit mit kulturellen
Institutionen in Ahrenshoop und ganz Mecklenburg-Vorpommern möglich.
Bewerbungen um ein Aufenthaltsstipendium sind zusammen mit einem Lebenslauf,
Proben der künstlerischen bzw. literarischen Arbeit und einer Beschreibung
des künstlerischen Vorhabens, an dem in Ahrenshoop gearbeitet werden soll,
zu richten an:
Künstlerhaus Lukas
Dorfstraße 35
18347 Ahrenshoop
Tel.: 038220-69 40
Fax: 038220-6 94 14
e-mail: post@kuenstlerhaus-lukas.de
Internet: http://www.kuenstlerhaus-lukas.de/
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Weitere Ausschreibungen finden Sie unter:
KULTNET
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