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Förderungen ListeKunstpreis

FÖRDERUNGEN DES KULTURMINISTERIUMS
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung im kulturellen Bereich sowie nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes (vom 26. Februar 2008)
Antragsschluss: jeweils der 15. November

download Richtlinien (PDF, 33KB)
download Antrag (DOC, 57KB)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Projektförderung der Kinder- und Jugendkunstschulen in Mecklenburg-Vorpommern
(vom 24. Februar 2006)

download Richtlinie inkl. Antrag (PDF, 71KB)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Musikschulen

download Richtlinien (PDF, 14KB)
download Antrag (DOC, 62KB)

Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommern
(vom 20.11.2007)

download Richtlinie (PDF, 18KB)
download Merkblatt (PDF, 24KB)
Richtlinie für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zur Erhaltung von Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern
(vom 14.11.1994)

download Richtlinie (PDF, 24KB)
download Merkblatt (PDF,19KB)

Arbeits-, Aufenthalts- und Reisestipendien des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2008
download Ausschreibung
(PDF, 26KB)
Alle Anträge sind einzureichen beim:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Abteilung Kultur
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Tel.: (0385) 588 - 70 41
Fax: (0385) 588 - 70 87
e-mail: C.Wolff@kultus-mv.de
Zum Lesen der PDF-Dokumente benötigen Sie den Acrobate Reader. Hier können Sie diese Software kostenlos herunterladen:


FÖRDERUNG DURCH DIE KULTURSTIFTUNG DES BUNDES
Die Kulturstiftung des Bundes fördert in zwei großen Bereichen:

Allgemeine Förderung
Schwerpunktförderung
Informationen dazu erhalten Sie unter www.kulturstiftung-des-bundes.de/.


KULTURGUTSCHUTZ / KULTURGUTRÜCKGABE
Der Bund und die Länder haben eine Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste beim Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt eingerichtet. Sie ist zum einen mit der Dokumentation und Recherche der nach dem Zweiten Weltkrieg verbrachten und verlagerten Kulturgüter beauftragt. Ihre Aufgabe ist zum anderen die während der
nationalsozialistischen Gewaltherrrschaft entzogenen Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz, mit dem Ziel der Rückgabe aufzufinden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.lostart.de.

EU-FÖRDERUNGEN KULTURELLER PROJEKTE

Fördermöglichkeiten durch die EU
Programm "Kultur"

"Europa fördert Kultur"

KULTUR-Programm (2007-2013)
Das spartenübergreifende KULTUR-Programm (2007-2013) der EU dient der Förderung der transnationalen Kooperation von Kultureinrichtungen, -organisationen, -vereinen, Kommunen, Universitäten und anderen Trägern, die im kulturellen Bereich aktiv sind. Es umfasst drei Förderbereiche: Kooperationsprojekte, Betriebskostenzuschüsse und den Förderbereich Studien & Analysen.
Zur Zeit gibt es im Rahmen des Programms jedoch keine offenen Ausschreibungen. Die nächste Ausschreibung für Kooperationsprojekte erscheint eventuell im Frühsommer (Juni, Juli 2008). Die Einreichfrist wird dann voraussichtlich im Oktober 2008 sein.
Weitere Informationen sowie Links zu den Originalunterlagen erhalten Sie unter:
www.ccp-deutschland.de/ccp-foerder.htm
oder unter:
www.europa.eu.int

EU-FÖRDERUNG FÜR KULTURERBE

Projekte, die den Erhalt des kulturellen Erbes zum Ziel haben, können wieder Anträge auf Zuschussförderungen beim Europäischen Programm "KULTUR 2000" einreichen. Gefördert werden größere Projekte ab einem Gesamtvolumen von 100.000 Euro, die von Organisationen aus mindestens drei Ländern gemeinsam durchgeführt und kofinanziert werden. Die Europäische Kommission übernimmt dabei 50 bis 60% der Projektkosten. Es werden jedoch auch kleinere Projekte aus der bildenden und darstellenden Kunst unterstützt sowie Projekte aus den Bereichen Buch, Lesen und Übersetzung. Weitere Informationen erteilt das Europäische Informationszentrum "Neue Wege Peene-Nord" in Ziethen, Tel. 03971-211043.


KULTURINITIATIVEN IN EUROPA
  • "S.T.E.P. beyond" - der neue Europäische Mobilitätsfonds der Europäischen Kulturstiftung. Das Akronym S.T.E.P. steht für "Supporting Travel for European Projects". Hier können einzelne Künstler und Kulturschaffende, Kulturforscher, Kulturjournalisten und im kulturellen Kontext tätige Übersetzer im Rahmen der Anbahnung von europäischen Kooperationsprojekten, die den Richtlinien des Fonds entprechen, Reisekostenzuschüsse erhalten. Förderfähig sind Reisen in Beitrittsländer sowie in deren östliche Nachbarländer. Infos: www.eurocult.org - "Programmes and Grants".

  • OSTDEUTSCHE SPARKASSENSTIFTUNG
    Die Ostdeutsche Sparkassenstiftung für die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt fördert überregionale Initiativen und Projekte aus allen Bereichen von Kunst und Kultur einschließlich Denkmalpflege gemeinsam mit den regional zuständigen Sparkassen. Nähere Informationen zu Förderrichtlinien, Antragsfristen, aktuellen Projekten unter:
    www.ostdeutsche-sparkassenstiftung.de.
     

    ARBEITSSTIPENDIEN AHRENSHOOP
    Das Haus Lukas in Ahrenshoop lädt Künstler und Künstlerinnen aus den Bereichen Bildende Kunst, Künstlerische Fotografie, Literatur und Musik zu einem vier bis sechswöchigen Arbeitsaufenthalt in die landschaftlich reizvolle Umgebung des Darß ein. Das Künstlerhaus bietet den Stipendiaten neben der Unterbringung in komfortablen Appartments auch die Möglichkeit, Arbeiten einem größeren Publikum vorzustellen. Autorenlesungen und Ausstellungen bildender Künstler sind in Zusammenarbeit mit kulturellen Institutionen in Ahrenshoop und ganz Mecklenburg-Vorpommern möglich.
    Bewerbungen um ein Aufenthaltsstipendium sind zusammen mit einem Lebenslauf, Proben der künstlerischen bzw. literarischen Arbeit und einer Beschreibung des künstlerischen Vorhabens, an dem in Ahrenshoop gearbeitet werden soll, zu richten an:
    Künstlerhaus Lukas
    Dorfstraße 35
    18347 Ahrenshoop
    Tel.: 038220-69 40
    Fax: 038220-6 94 14
    e-mail: post@kuenstlerhaus-lukas.de
    Internet: http://www.kuenstlerhaus-lukas.de/

    AUSSCHREIBUNGEN
    Weitere Ausschreibungen finden Sie unter:
    KULTNET

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